Hygienevorschriften

Beim AMA-Biosiegel hat die Hygiene sowohl der Produkte als auch der Produktionsstätten große Bedeutung. Zusätzlich zur "Guten Herstellungspraxis" und den Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für Konsumenten (z.B. HACCP) stellt die AMA-Biosiegel-Richtlinie weitere Anforderungen. So werden von Schlachtbetrieben über gesetzliche Vorgaben hinausgehende Tierschutz- und Hygienekontrollen verlangt. Im Vordergrund stehen neben der Konsumentensicherheit die Verhinderung von Verunreinigungen aus Vorprodukten und von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln auf das Bioprodukt. Reinigung und Desinfektion haben möglichst umweltschonend zu erfolgen

Strenge Hygienevorschriften – Die gute Herstellpraxis

  • Das Haus der Hygiene

    AMA-Biosiegel-Produzenten kennen und achten das „Haus der Hygiene“. Sie haben basierend auf den gesetzlichen Vorgaben und dem Codex Alimentarius „General Principles of Food Hygiene“ eine „Gute Herstellungspraxis“ sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für den Konsumenten (HACCP) einzurichten, aufrechtzuerhalten und ständig zu verbessern.

  • HACCP – Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte

    HACCP steht für Hazard Analysis Critical Control Point und ist ein gesetzlich vorgegebener, systematischer Ansatz zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Ziel ist die Analyse aller innerbetrieblichen Prozessschritte um Gefahren für die Lebensmittelsicherheit bereits im Vorfeld erkennen zu können und entgegenwirkende Lenkungsmaßnahmen zu implementieren. Gefahren für die menschliche Gesundheit werden damit vermieden oder zumindest auf ein annehmbares Maß reduziert.

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