Die biologische Landwirtschaft folgt klaren gesetzlichen Richtlinien. Die Grundlage sind die EU-Bio-Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008. Bio-Recht wird auf europäischer Ebene gemacht und in Österreich umgesetzt. Doch wie entsteht eigentlich das Bio-Recht? Was heißt das für Landwirte und Konsumenten?
Alle biologischen Lebensmittel, die innerhalb der EU als Bio gekennzeichnet werden, müssen der EU-Bio-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 entsprechen. Das EU-Bio-Logo ist verpflichtend auf der Verpackung anzuführen. Zusätzlich können noch nationale und private Logos auf der Verpackung vorhanden sein. Der gesetzliche Rahmen umfasst die gesamte Lebensmittelkette, vom Saatgut bis zur Verpackung. Kontrolliert wird ebenso entlang der Wertschöpfungskette. Die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit der Produkte spielen hierbei eine große Rolle.
www.raumberg-gumpenstein.at/bio-recht:
www.raumberg-gumpenstein.at/bio-recht:
EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007: Basisverordnung, regelt die grundlegenden Anforderungen der biologischen Produktion in Europa.
EU-Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und Nr. 1235/2008: Durchführungsverordnungen, beinhalten weitere, technisch detaillierte Anforderungen an die biologische Produktion.
- Es gibt auch noch Änderungsverordnungen, die berücksichtigt werden müssen.
Die EU-Bio-Verordnung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der biologischen Landwirtschaft innerhalb der EU. Im Vordergrund steht die Entwicklung der Biobranche, durch die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem Schutz der Konsumenteninteressen (Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007).
Die neue EU-Bio-Verordnung:
Was ist die neue EU-Bio-Verordnung?
Die EU-Bio-Verordnung steht nicht still. Mitte April 2018 wurde die neue EU-Bio-Verordnung beschlossen. Sie ist aber noch nicht gültig, da sie noch nicht um die entsprechenden Durchführungsrechtsakte ergänzt wurde.
Ab wann ist die neue EU-Bio-Verordnung gültig?
Ab 2021 soll die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft treten.
Was sind die wichtigsten Inhalte und Änderungen?
Bio-Kontrolle: Die Bio-Kontrolle wird auch zukünftig im Rahmen des Bio-Rechts geregelt, jedoch ist die zukünftige Kontrolle enger mit der allgemeinen Lebensmittelkontrolle vernetzt.
Importe von Bio-Lebensmitteln: Das europäische Bio-Recht gilt dann in allen Staaten mit denen kein Bio-Handelsabkommen besteht. Es gibt jedoch auch weiterhin Bio-Äquivalenzabkommen mit anderen Ländern. Das bedeutet diese Länder haben Bio-Standards die dem Ziel der Bio-Verordnung entsprechen, aber nicht gänzlich ident sind.
Saatgut und Züchtung: Es gibt neue Regeln für die Bio-Züchtung, welche einen einfacheren Zugang zu neuen, bio-geeigneten Pflanzenzüchtungen ermöglicht. Mittels den erweitertem Einsatz von Datenbanken wird das Ziel verfolgt, dass in 15 Jahren alles Saatgut, Pflanzgut, Kücken und Zuchttiere aus dem Bio-Landbau bzw. aus der Bio-Tierhaltung stammen. Durch Datenbanken kann überprüft werden, ob wirklich nur dort konventionelle Herkünfte genutzt werden, wo keine ausreichenden Bio-Herkünfte vorhanden sind.
Verarbeitung: Der Einsatz von Nanomaterialien wird verboten. Weiteres wurde die Verwendung von konventionellen natürlichen Aromen in Bio-Produkten beschränkt. Die konventionelle Lebensmittelzutatenliste muss gemäß dem neuen Bio-Recht jährlich aktualisiert werden. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen künftig für Bio-Verarbeitungsbetriebe zugelassen werden.
Ziel der überarbeiteten Bio-Verordnung ist es, die biologische Landwirtschaft voranzubringen und weiterzuentwickeln (Ökologie und Landbau 171, 3/2014, Seite 31; Ökologie und Landbau 02, 2018, Seite 44).
Das Bio-Recht wird zwar in Brüssel gemacht, die europäischen Mitgliedstaaten wirken jedoch mit. Alle 28 Mitgliedstaaten schicken Experten nach Brüssel, um die Anliegen der Landwirtschaft ihrer Heimat zu vertreten. Österreich natürlich auch. Die in Brüssel entstandenen Bio-Rechtsvorschriften werden dann in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt. Da in den einzelnen Ländern nicht überall gleiche Bedingungen herrschen, gibt es einen Spielraum in der Anwendung der EU-Bio-Verordnung. Dadurch können sie besser auf lokale, klimatische, kulturelle und wirtschaftliche Unterschiede der Länder eingehen (raumberg-gumpenstein, Bericht zu 10 Jahres Jubiläum).
Gesetzliche Grundlagen in Österreich auf einen Blick (Axmann, 2018):
- EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EUQuaDG): Dieses Gesetz ist der formale Rahmen für die biologische Produktion in Österreich. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Bio-Verordnung 834/2007 und der Kennzeichnung von biologischen Lebensmitteln.
- Österreichisches Lebensmittelbuch (codex alimentarius austriacus): Im Österreichischen Lebensmittelbuch Kapitel A8 werden wesentliche Anforderungen an die biologische Produktion in Österreich abgehandelt.
- Erlässe im Bereich der biologischen Landwirtschaft: Durch Erlässe werden Themen die speziell auf nationaler Ebene wichtig sind, bzw. Auslegungen und Interpretationen der EU-Bio-Verordnung, klargestellt und kommuniziert.
- Kommentierte Fassung der EU-Bio-Verordnung: Weitere Erläuterungen für bestimmte Anforderungen bezogen auf die Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008.
Die EU-Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 bilden die Grundlage für die Bio-Landwirtschaft in der EU und in Österreich. Doch was ist mit den anderen Ländern? Und welche Standards gibt es noch?
Prinzipiell kann man zwischen drei unterschiedlichen Stufen an Standards unterscheiden (Axmann, 2018):
- internationale Standards
- nationale Standards
- private Standards
Der internationale Standard:
EU-Verordnungen zur biologischen Produktion:
Für alle Bio-Landwirte der EU verpflichtend zu befolgen. Weitere Informationen gibt es im Artikel „EU-Bio-Logo“
USDA ORGANIC: Die USA hat ebenso ihr eigenes Bio-Programm. In diesem Programm sind Standards für die Produktion, Verarbeitung und das Marketing festgelegt. Diese Standards sind verpflichtend für alle Bio-Lebensmitteln die in die USA importiert werden (Axmann, 2018).
Nationale Standards:
Das AMA Biosiegel: Das AMA-Biosiegel ist ein behördlich anerkanntes, unabhängiges Kennzeichen. Beim rot-weißen AMA-Biosiegel stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Bio-Rohstoffe ausschließlich aus Österreich. Es garantiert zudem eine hohe Produkt- und Prozessqualität. Die Einhaltung aller Anforderungen wird durch eine unabhängige Kontrolle sichergestellt.
Private Bioverbände und Zeichen (Axmann, 2018):
Private Bio-Standards sind in vielen Fällen mit einem eigenen Zeichen und zusätzlichen Anforderungen an die Bio-Landwirte verbunden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die EU-Standards müssen erfüllt werden.
Die wichtigsten Verbandszeichen:
BIO AUSTRIA: Vergabestelle: Bauernverband BIO AUSTRIA
BIO AUSTRIA ist ein Biobauern-Verband mit rund 12.000 Mitgliedern. Es baut auf der EU-Bio-Verordnung auf und geht in einigen Bereichen deutlich darüber hinaus.
Demeter: Vergabestelle: Demeter BIO-Verband
Das Demeter-Zeichen bedeutet, dass ein Lebensmittel nach biodynamischen Richtlinien hergestellt wurde, die in den 1920er- Jahren von Rudolf Steiner entwickelt wurden. In Österreich gibt es mehr als 100 Mitgliedsbetriebe.
Biomarken des Lebensmittelhandels:
Viele Handelsketten haben für ihre Bioprodukte noch eigene Standards entwickelt um sich von den anderen Marktteilnehmern abzugrenzen. Wer nicht weiß, ob eine Handelsmarke Bio ist oder nicht, schaut lieber noch zusätzlich auf das grüne EU-Bio-Logo. Denn sobald dieses auf der Packung erscheint handelt es sich garantiert um ein Bio-Produkt. Wer noch zusätzlich Wert auf Herkunft und höhere Qualität legt, achtet am besten auf das AMA-Biosiegel.
Literaturverzeichnis
www.raumberg-gumpenstein.at/bio-recht
www.raumberg-gumpenstein.at/bio-recht
Ökologie und Landbau (2014) 171, 03, Seite 31;
Ökologie und Landbau (2018) 02, Seite 44
EU- Verordnung 834/2007
oekolandbau.de (2017): Bio made in USA- Abkommen zur Gleichwertigkeit. (Internetlink) (13.06.18).
Axmann (2018): Vorlesungsunterlagen Universität der Bodenkultur. European ragulatory framework for organic production