Die Erzeugung von Bio-Produkten ist in Österreich bzw. in der Europäischen Union durch zwei Rechtsvorschriften geregelt – durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie Nr. 889/2008 und durch das Österreichische Lebensmittelbuch, Kapitel A8. Die Verordnungen sind von allen Unternehmen einzuhalten, die auf irgendeiner Stufe der Produktionskette, der Aufbereitung oder des Vertriebes von Erzeugnissen mit dem Hinweis auf biologische Produktion tätig sind.
- Bio-Kontrollvertrag
Bevor Bio-Produkte vermarktet werden dürfen, ist ein Kontrollvertrag mit einer Bio-Kontrollstelle abzuschließen und der Betrieb der Lebensmittelbehörde zu melden. Somit besteht die Verpflichtung, die rechtlichen Bestimmungen für die Herstellung von Bio-Produkten einzuhalten. Erst nach positiv abgeschlossener Bio-Kontrolle wird das Zertifikat von der Kontrollstelle ausgestellt.
- Umstellung auf Bio
Für den gesamten Pflanzenbau ist ein Umstellungszeitraum von mindestens zwei Jahren (für Dauerkulturen drei Jahre) vorgeschrieben, damit die Produkte als biologisch anerkannt werden. Bei der Tierhaltung gibt es kürzere Umstellzeiten. Im Umstellungszeitraum muss der Betrieb nach den Regeln der biologischen Landwirtschaft wirtschaften. Erst nach dieser Frist dürfen die erzeugten Produkte als biologisch vermarktet werden
- Teilnahme am AMA-Biosiegel
Die Voraussetzung für eine Teilnahme am AMA-Biosiegel-Programm ist der Abschluss eines Lizenzvertrages mit der AMA-Marketing. Vor dem Abschluss des Lizenzvertrages muss eine externe Erstkontrolle positiv abgeschlossen werden
- Jährliche Bio-Kontrolle
Mindestens einmal pro Jahr ist eine Bio-Kontrolle durchzuführen. Der Fokus liegt dabei auf der Warenflussprüfung. Hierfür muss belegt werden, dass ausreichend Bio-Rohstoffe zugekauft wurden, um die entsprechenden Bio-Lebensmittel herzustellen. Berücksichtigt werden dabei Lagerstand, Rezepturanteile und Ausbeute bei der Produktion. Daher sind entsprechende Dokumente sorgfältig zu führen.
- Bio-Zertifikat
Das Zertifikat wird aufgrund der jährlichen Bio-Kontrolle(n) ausgestellt. Auf diesem Dokument sind alle Bio-Produkte bzw. Bio-Produktkategorien aufgelistet. Es dient als Nachweis und als Bestätigung, dass die erzeugten und vermarkteten Produkte gemäß der EU-Bio-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 hergestellt werden.