Alle Bio-Betriebe werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Der Zweck einer Kontrolle am Betrieb ist die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien der EU-Bio-Verordnung durch den Landwirt bzw. den Verarbeitungsbetrieb. Die Kontrolle umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: angefangen bei den Landwirten über die Verarbeitungsbetriebe, wie Molkereien, Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, bis hin zu den Händlern. Die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit der Produkte spielen hierbei eine große Rolle. Bio muss immer getrennt von anderen Produkten transportiert, verarbeitet und verpackt werden. Es darf in keinem Produktionsschritt mit anderen Produkten in Berührung kommen. So wird gewährleistet, dass auch Bio drinnen ist, wo Bio draufsteht.
Eine Kontrolle sollte gut geplant, unabhängig und dokumentiert sein. Der Kontrolleur muss Wissen, Erfahrung und persönliche Attribute mitbringen, um eine Kontrolle gut und pflichtgemäß durchführen zu können. Bei der Kontrolle werden Produkte, Prozesse und Systeme oder Personen begutachtet. Wird die Kontrolle gut absolviert, erhalten die Betriebe ein Zertifikat und dürfen ihre Erzeugnisse als Bio-Produkte vermarkten.
Info: Eine Zertifizierung garantiert, dass ein Produkt oder System gewissen festgelegten Standards entspricht, in diesem Fall den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung.
Art und Häufigkeit der Kontrolle basiert auf:
- der Bewertung des Risikos
- des Auftretens von Unregelmäßigkeiten und
- Verstößen gegen die EU-Bio-Verordnung.
Zusätzlich gibt es auch noch zufällige, unangekündigte Kontrollbesuche. Diese richten sich nach den Ergebnissen der vorrangegangenen Kontrollen und der Menge der Erzeugnisse am Betrieb. Besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Produkte mit anderen nicht Bio-Produkten vertauscht werden könnten, kommt es ebenso zu einer erhöhten Kontrollfrequenz.
Kontrolle der Kontrolle
Auch die Zertifizierungsstelle wird durch die Akkreditierungsstelle kontrolliert. Die Grundlage dafür ist die ISO 17065. Es wird überprüft, ob die Zertifizierungsstelle dem Auftrag einer kompetenten und unabhängigen Kontrollstelle nachkommt. (Artikel 27 der EU-Bio-Verordnung (EG) Nr. 834/2007).
Definition Akkreditierung gemäß BMDW (Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort): „Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die jeweils für sie geltenden Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllt und sie damit als kompetent gilt.“