Was wird beim AMA-Biosiegel zusätzlich kontrolliert?
Möchte ein Betrieb seine Produkte mit dem AMA-Biosiegel auszeichnen, so muss dieser die Anforderungen der AMA-Biosiegel-Richtlinie einhalten. Diese Anforderungen sind strenger als das Gesetz und gehen über die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung hinaus. Die Einhaltung dieser Kriterien wird auch durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft. Um den Mehraufwand für die Betriebe möglichst zu reduzieren, wird beim den Kontrollen ein großer Wert auf das Nützen von Kontrollsynergien gelegt. Das bedeutet, dass die AMA-Biosiegel-Kontrolle zugleich mit anderen Qualitätsstandard-Kontrollen (z.B. EU-Bioverordnung) durchgeführt werden kann.
Beim AMA-Biosiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik:
- Die erste Stufe ist die Eigenkontrolle. Diese wird vom Betrieb selbst durchgeführt und dokumentiert. Die Eigenkontrolle dient zur Selbstevaluierung des Betriebes und sensibilisiert den Landwirt für mögliche Verbesserungen am Betrieb.
- Die zweite Stufe bilden die externen Kontrollen. Es gibt von der AMA-Marketing acht unabhängige, zugelassene Kontrollstellen, die AMA-Biosiegel-Kontrollen durchführen dürfen. Beim AMA-Biosiegel sind das:
- Austria Bio Garantie
- Kontrollservice BIKO Tirol
- BIOS Biokontrollservice in Österreich
- Lacon GmbH
- LVA GmbH
- SGS Austria Controll-Co GesmbH
- SLK GesmbH
- Gesellschaft für Ressourcenschutz
- Austria Bio Garantie
- Kontrollservice BIKO Tirol
- BIOS Biokontrollservice in Österreich
- Lacon GmbH
- LVA GmbH
- SGS Austria Controll-Co GesmbH
- SLK GesmbH
- Gesellschaft für Ressourcenschutz
Der Lizenznehmer beauftragt eine dieser Kontrollstellen, die eigenverantwortlich die Kontrolle durchführt und die Ergebnisse an die AMA-Marketing übermittelt. Diese externe Kontrolle muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, kann die Kontrollfrequenz erhöht werden. Das Ergebnis der Kontrolle, also die Abweichungen und Korrekturmaßnahmen, wird dem Lizenznehmer von der AMA-Marketing übermittelt. Im Zuge der externen Kontrolle müssen auch halbjährlich Produktanalysen durchgeführt werden. Dazu schickt der Lizenznehmer die zu untersuchenden Artikel in ein von der AMA-Marketing zugelassenes Labor. Die Labors senden ihre Ergebnisse dann an AMA-Marketing, wo die Einhaltung der speziellen AMA-Biosiegel-Kriterien überprüft wird.
- Die dritte Stufe ist die Überkontrolle. Die Überkontrollen dienen zur Evaluierung der externen Kontrollen und werden von der AMA-Marketing oder unabhängigen Experten unangekündigt durchgeführt. Sie ist eine sogenannte Kontrolle der Kontrolle.