Natürliche Produkte

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Die Naturbelassenheit von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Verordnung geregelt. Gemäß der Verordnung dürfen Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe nur dann eingesetzt werden, wenn deren Verwendung unvermeidbar ist oder besonderen Ernährungszwecken dient. Das AMA-Biosiegel ist hier rigider und reduziert die Anzahl der rechtlich erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe nochmals um ein Viertel. So wird für größtmögliche Naturbelassenheit gesorgt. Ganz natürlich ist Bio auch bei zugesetzten Aromen. Auch hier gilt: So wenig wie möglich und so viel wie nötig. Wenn Aromen verwendet werden, dann müssen diese von natürlich vorkommenden Ausgangsstoffen stammen.

Natürlich ist da fast nichts drin.


Woraus eine Wurst besteht, ist oft Gegenstand humoriger Spekulationen. Bei Produkten, die mit dem AMA-Biosiegel
ausgezeichnet sind, laufen solche Witzeleien ins Leere. Die landwirtschaftlichen Rohstoffe sind zur Gänze aus biologischer
Produktion und die Liste der erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe ist kürzer als der Rüssel einer Honigbiene.


Das ist Bio. Kontrollierte Qualität. Garantiert durch das EU-Biologo und das AMA-Biosiegel.

 

Beispiele für Verbote von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen im AMA-Biosiegelprogramm

Carragenverbot

Bioschlagobers darf auch Klumpen bilden Schlagobers hat die natürliche Eigenschaft nach kurzer Standzeit cremige, fast buttrige Klumpen zu bilden, Carrageen kann dies verhindern. Die Klumpen beeinträchtigen die Qualität jedoch nicht und können durch Schütteln wieder aufgelöst werden. AMA-Biosiegel-Schlagobers ist einfach nur Schlagobers pur.

Annattoverbot

Annatto ist ein Farbstoff, der aus den Samen des Orleanstrauches gewonnen wird. Er gibt Lebensmitteln eine gelbe bis orange rötliche Färbung. Alle Produkte im AMA-Biosiegelprogram verzichten auf diesen Zusatzstoff.

Alginsäureverbot

AMA-Biosiegel Produkte enthalten so wenig Gelier- und Verdickungsmittel wie möglich, deswegen ist unter anderem der Einsatz von Alginsäure verboten, welche aus Braunalgen gewonnen wird. Gemeinsam mit unseren Lizenznehmern tüfteln wir laufend daran, den Einsatz von Verdickungsmitteln und Stabilisatoren noch weiter zu reduzieren.

Verbot von Geschmacksverstärkern

Die Zugabe von geschmacksverstärkenden Substanzen, wie Hefeextrakt ist im AMA-Biosiegelprogramm untersagt. Ausgenommen ist der Einsatz von Speisewürze.

Keine Lebensmittelimitate

Lebensmittelimitate sind Produkte, die ein anderes Erzeugnis nachahmen, um diesem in Geschmack und Aussehen weitgehend zu gleichen oder sich den Anschein der besseren Qualität, etwa des nachgeahmten Produktes geben, ohne dass diese Qualität tatsächlich gegeben ist. Bei Lebensmittelimitaten werden einzelne Bestandteile vollständig oder teilweise ersetzt. Analogkäse (z.B. veganer Käse) darf für Lebensmittel mit dem AMA-Biosiegel nicht verwendet werden.

Verzicht auf Palmöl und Palmkernöl

Der Einsatz (oder: Die Verwendung) von Bio-Palmöl und Bio-Palmkernöl sowie daraus hergestellten Fetten ist bei Produkten mit dem AMA-Biosiegel nicht zulässig.

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