Natürliche Produkte
Die Naturbelassenheit von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Verordnung geregelt. Gemäß der Verordnung dürfen Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe nur dann eingesetzt werden, wenn deren Verwendung unvermeidbar ist oder besonderen Ernährungszwecken dient. Das AMA-Biosiegel ist hier rigider und reduziert die Anzahl der rechtlich erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe nochmals um ein Viertel. So wird für größtmögliche Naturbelassenheit gesorgt. Ganz natürlich ist Bio auch bei zugesetzten Aromen. Auch hier gilt: So wenig wie möglich und so viel wie nötig. Wenn Aromen verwendet werden, dann müssen diese von natürlich vorkommenden Ausgangsstoffen stammen.
Natürlich ist da fast nichts drin.
Woraus eine Wurst besteht, ist oft Gegenstand humoriger Spekulationen. Bei Produkten, die mit dem AMA-Biosiegel
ausgezeichnet sind, laufen solche Witzeleien ins Leere. Die landwirtschaftlichen Rohstoffe sind zur Gänze aus biologischer
Produktion und die Liste der erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe ist kürzer als der Rüssel einer Honigbiene.
Das ist Bio. Kontrollierte Qualität. Garantiert durch das EU-Biologo und das AMA-Biosiegel.
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